Weiterführende Versorgung

Unter der Überschrift Weiterführende Versorgung sind alle Leistungen zusammengefasst,
die nicht direkt der Hauswirtschaftliche Versorgung, der Krankenpflege oder der Grundpflege zuzuordnen sind.

Hierunter fallen zum Beispiel:

  • die Anleitung zur Selbstversorgung und die Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • die Sicherstellung von sozialen Bedürfnissen
  • die Beschaffung und Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln


Die Weiterführende Versorgung eignet sich daher besonders bei der Beschäftigung und Motivation von hilflosen oder demenziell erkrankten Personen.

Weiterführende Versorgung im Überblick

  • Anleitung zur Selbstversorgung
    • Anleitung bei der Grundpflege
    • Anleitung bei der Behandlungspflege
  • Niedrigschwelliges Versorgungsangebot
    • Begleitung und Unterstützung
    • Beschäftigung und Motivation von hilflosen oder demenziel erkrankten Personen
  • Unterstützung von pflegenden Angehörigen
    • Anleitung und Schulung zur Durchführung der Pflege
    • Bescheinigung der angemessenen Durchführung der Pflege nach § 37 Abs. 3 SGB XI
    • Durchführung der Verhinderungspflege
  • Sicherstellung von sozialen Bedürfnissen
    • Hilfe bei der Tagesstrukturierung
    • Hilfe bei der Kommunikation
    • Notfalleinsatz
    • Kinderbetreuung
  • Pflegehilfsmittel
    • Beschaffung oder Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln

Fallbeispiel mit Kostenrechnung

Frau A. ist 77 Jahre alt und lebt zusammen mit ihrem Ehemann. Frau A. hat ihren Beruf aufgegeben als sie ihr erstes Kind bekam. Alle drei Kinder leben mit ihren Familien in entfernten Städten halten aber regelmäßig telefonisch Kontakt miteinander und besuchen sich auch regelmäßig.

Kosten der Versorgung, Fallbeispiel:

Hilfebedarf mit Schwerpunkt in der Weiterführenden Versorgung
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Ihre Ansprechpartner


Beratungszentrum
Eimsbüttel


Claudia Schlomm
040 / 429 211 - 0


Beratungszentrum
Lurup


Gabriele Hadenfeldt
040 / 832 38 - 74