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  1. Leistungserbringung

Leistungserbringung

Die Erbringung unserer Leistung folgt vier Schritten, die sich auch während der regelmäßigen Versorgung wiederholen.

(1) Sobald körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen den Alltag erschweren oder Unbehagen oder sogar Schmerzen verursachen und diese nicht durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch Angehörige ausgeglichen werden können, (2) führen wir mit den Betroffenen ein Beratungsgespräch, bei dem der Hilfebedarf geklärt wird. Im Anschluss an dieses Gespräch erstellen wir eine Pflegeplanung, die als Leistungsangebot gilt und auch Aufschluss über die Kosten der Versorgung gibt.

Findet dieses Leistungsangebot die Zustimmung aller Betroffenen (3) übernehmen wir die häusliche Versorgung entsprechend der vereinbarten Leistungen, die Beeinträchtigungen werden damit ausgeglichen.

(4) Treten im Verlauf der Versorgung Veränderungen auf, wird das Beratungsgespräch wiederholt, das Leistungsangebot angepasst und so der Ausgleich wiederhergestellt.

Übersicht über die Maßnahmen in Verbindung mit der Leistungserbringung

  • Pflegeplanung
    • Erstbesuch oder Aktualisierung
    • Einarbeitung einer Pflegekraft in die örtlichen Gegebenheiten
  • Kostenübernahmeerklärung
    • Abschluss des Pflegevertrages oder dessen Änderung
    • Unterstützung bei Anträgen zur Kostenübernahme
    • Berichte
  • Arbeitsplatzgestaltung
    • Arbeitsvorbereitung und -nachbereitung