Die Erbringung unserer Leistung folgt vier Schritten, die sich auch
während der regelmäßigen Versorgung wiederholen.
(1) Sobald körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen den
Alltag erschweren oder Unbehagen oder sogar Schmerzen verursachen
und diese nicht durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch
Angehörige ausgeglichen werden können, (2) führen wir mit den
Betroffenen ein Beratungsgespräch, bei dem der Hilfebedarf geklärt
wird. Im Anschluss an dieses Gespräch erstellen wir eine
Pflegeplanung, die als Leistungsangebot gilt und auch Aufschluss
über die Kosten der Versorgung gibt.
Findet dieses Leistungsangebot die Zustimmung aller Betroffenen (3)
übernehmen wir die häusliche Versorgung entsprechend der
vereinbarten Leistungen, die Beeinträchtigungen werden damit
ausgeglichen.
(4) Treten im Verlauf der Versorgung Veränderungen auf, wird das
Beratungsgespräch wiederholt, das Leistungsangebot angepasst und so
der Ausgleich wiederhergestellt.
Leistungserbringung

Übersicht über die Maßnahmen in Verbindung mit der Leistungserbringung
- Pflegeplanung
- Erstbesuch oder Aktualisierung
- Einarbeitung einer Pflegekraft in die örtlichen Gegebenheiten
- Kostenübernahmeerklärung
- Abschluss des Pflegevertrages oder dessen Änderung
- Unterstützung bei Anträgen zur Kostenübernahme
- Berichte
- Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsvorbereitung und -nachbereitung
