Die Gruppe Krankenpflege teilt sich in die Untergruppen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege.
Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Krankenpflege soll einen krankheitsbedingten kurzzeitigen Hilfebedarf decken. Die einzelnen Leistungen entsprechen denen der Grundpflege (siehe Leistungsgruppe Grundpflege) setzen aber voraus, dass der Leistungsbedarf auf einen Zeitraum bis zu vier Wochen begrenzt ist.
Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die den Erfolg einer ärztlichen Behandlung sicherstellen. Im Regelfall werden die Leistungen aus dieser Gruppe durch die an der Therapie beteiligten Ärztinnen und Ärzte verordnet. Hierunter fallen zum Beispiel das Zusammenstellen und die Abgabe von Medikamenten. Die Verabreichung von Injektionen (subcutan oder intramuskulär) und die Wundversorgung einschließlich Verbandwechsel (auch bei postoperativer Versorgung) sind in der Behandlungspflege ebenfalls eingeschlossen.



